Wein aus Bayern ist jetzt europaweit geschützt. Brüssel hat alle Qualitäts-, Prädikats- und Landweine Deutschlands in das europäische Register aufgenommen. Damit dürfen nur Weine aus den jeweiligen Anbauregionen entsprechend bezeichnet werden Und davon gibt es in Bayern drei: Franken, das Bodenseeufer und ein kleines Anbaugebiet bei Regensburg.
Ein bayerischer Qualitäts- oder Prädikatswein ist damit künftig an der Ursprungsbezeichnung (g.U.) „Franken“ bzw. „Württemberg“ (Bodensee) zu erkennen, ein Landwein an der geographischen Angabe (g.g.A.). So muss etwa der „Landwein Main“ aus dem Einzugsbereich des Mains, der „Regensburger Landwein“ aus der Regensburger Region und der „Bayerische Bodensee Landwein“ vom Bodensee kommen.
Neben den Weinen sind bereits 19 andere typisch bayerische Spezialitäten europaweit als „Geschützte geographische Angabe“ oder „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ eingetragen. Dazu zählen unter anderem „Schrobenhausener Spargel“, „Hopfen aus der Hallertau“, „Allgäuer Bergkäse“, „Bayerisches Bier“ und „Nürnberger Bratwürste“.




















